Abtreibung, also die vorgeburtliche Tötung eines Kindes im Mutterleib, ist kein Kavaliersdelikt. Daran ändert in Deutschland weder der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches etwas, der von einer Bestrafung der Schwangeren absieht, wenn diese sich zuvor beraten ließ, noch die nicht enden wollenden Versuche von Abtreibungsbefürwortern, die das Abtreibungsgeschehen zu verschleiern und zu verharmlosen suchen. Für das wehrlose und unschuldige Kind endet die Abtreibung so gut wie immer tödlich. Und auch von den Müttern, die oft im ersten Moment Erleichterung verspüren, bereuen hinterher nicht wenige diesen Schritt für den Rest ihres ganzen Lebens.
Kommentar: Von wegen „Hilfe statt Strafe“
Von Stefan Rehder