Nach den Ereignissen in den USA wird nun auch hierzulande die Polizei mit Rassismusvorwürfen überzogen. Dabei wird übersehen, dass unsere Polizei eine völlig andere ist, als die in den USA. Auswahl, Ausbildung und auch die Einsatz- und Führungskultur sind nicht miteinander vergleichbar. Die Polizei steht seit Jahrzehnten unangefochten an der Spitze der Vertrauensskala in der Bevölkerung, weit vor den Professionen ihrer Kritiker übrigens.
Diskriminierung der Polizeibeschäftigten
Der Umgang mit diesem Thema ist von Effekthascherei geprägt und unverantwortlich. Umso schlimmer, wenn sich führende Politikerinnen oder Politiker der SPD daran beteiligen. Die Einsatzkräfte stehen seit Jahren im Visier gewaltbereiter Kräfte, die ihren Hass auf unser Land und seine Demokratie auf den Straßen austoben und ihre Gewaltbereitschaft offen demonstrieren. Sie werden durch die leichtsinnige Diskussion weiter angeheizt und zu neuer Gewalt ermuntert.
Die Planung einer Untersuchung zum Thema „Rassismus in der Polizei“, ist schon wegen des selektiven Ansatzes eine Diskriminierung der Polizeibeschäftigten. Bekannte „Polizeiforscher“ beziehen sich meistens auf nur behauptete rassistische Erfahrungen mit der Polizei, die ungeprüft übernommen und in die „wissenschaftliche Forschung“ überführt werden. Wenn sie jetzt mit Forschungsaufträgen bedacht würden, kann man sich das Ergebnis schon jetzt vorstellen.
Diensteid bindet an Recht und Gesetz
Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten zu Beginn ihrer Amtszeit einen Diensteid, der sie an Recht und Gesetz bindet. Es wird in der Polizei mit großer Sorgfalt darauf geachtet, dass das Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und zu unserem Grundgesetz, mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen als zentrale Botschaft, nicht nur Worthülsen, sondern tragendes Element polizeilichen Handelns ist.
Wenn Verstöße gegen diese Grundhaltung offenbar werden, werden die Vorgänge durch Staatsanwaltschaften untersucht. Es ist Aufgabe unserer unabhängigen Gerichte, dies zu beurteilen und notwendige Sanktionen zu verhängen. Dieses Prinzip der Gewaltenteilung hat sich in vielen Jahrzehnten bewährt und darf auch nicht durch parteipolitisch gesteuerte „Beauftragte“ oder andere Tribunale ersetzt werden.
Der Autor ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft