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Kommentar um 5 vor 12": Recht und Religion

Selten wird so offenkundig wie beim pakistanischen Blasphemiegesetz, dass der Islam eine politische Religion ist, deren Ausübung ganz von den jeweiligen Machthabern abhängt. Ein positives Gegenbeispiel ist der Sudan.
Regierung im Sudan
Foto: Samir Bol (X03741) | Das Friedensabkommen machte die neue Entwicklung möglich: General Abdel Fattah al-Burhan, der Präsident des Süd-Sudan, Salva Kiir, und der sudanesische Premierminister Abdallah Hamdock bei der Unterzeichnung des ...

Christenverfolgung war nie gerecht, aber oft legal. Die Geschichte kennt jede Menge Gesetze, die den universalen Menschenrechten, zum Beispiel der Glaubens-und Gewissensfreiheit, Hohn sprechen. In Pakistan nutzt man dafür das Blasphemie-Gesetz. Die Zahl der Anzeigen nach diesem Gesetz ist in jüngster Zeit wieder gestiegen, allein in den vergangenen zwei Monaten gab es 40 neue Fälle. Das berichtet die Pakistanische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission of Pakistan – HRCP) auf ihrer Homepage. Zwar sind es nicht immer Christen, die auf diese Weise verfolgt werden, aber sie gehören zu den „einfachsten“ Opfern, wenn es darum geht, sich den Arbeitsplatz oder die ärmlichen Güter dieser Nachbarn unter den (muslimischen) Nagel zu reißen. Denn oft werden die Klagen nur erfunden, um Rache zu üben oder eben diesen Personen zu schaden.

Das Blasphemiegesetz ist ein Willkürgesetz

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Die Menschenrechtskommission wirft der pakistanischen Regierung vor, dass sie diese Opfer zweifelhaften Gerichtsverfahren überlasse, die keineswegs den üblichen Standards genügten und erst nach längeren Haftzeiten zu Freisprüchen führten – wenn überhaupt. Die Regierung kümmert sich nicht darum. Und das ist der Punkt: Das Blasphemiegesetz ist ein Willkürgesetz, weil die sunnitische Regierung es zulässt. Das Gesetz schützt nur Allah. Mehr noch: Es schützt nur den sunnitischen Allah, denn unter den Opfern sind viele Schiiten. Selten wird so offenkundig wie bei diesem Gesetz, dass der Islam eine politische Religion ist, deren Ausübung ganz von den jeweiligen Machthabern abhängt. 

Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Fall Sudan. Auch dieses Land ist vom Islam geprägt. Aber seine jetzige (Übergangs-) Regierung plant die Trennung von Religion und Staat. In einer Absichtserklärung heißt es, der Sudan sei eine „multiethnische, multireligiöse und multikulturelle Gesellschaft“. Kein Bürger dürfe aufgrund seiner Religion diskriminiert werden, eine Staatsreligion soll es nicht geben. Dieselbe Regierung hat schon den sogenannten Apostasie-Paragraphen aus dem Gesetz gestrichen, der die Todesstrafe für den Abfall vom muslimischen Glauben vorsah.

Ambivalenz des Islam

Die Beispiele zeigen die Ambivalenz des Islam. Man könnte auch sagen: Gesetze des Todes und der Willkür, wie sie der radikale Islam praktiziert, entsprechen nicht den Menschenrechten. Die aber sollten die Richtschnur jeder Politik sein – übrigens auch in Europa, Stichwort Abtreibung.

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Jürgen Liminski Christenverfolgung Menschenrechtsorganisationen Staatsreligionen Sunniten

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