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Kommentar um "5 vor 12": Entzaubert

Der Antrag der Linken zur Aussetzung der Beratungspflicht scheitert bereits im Familienausschuss – Was jetzt beachtet gehört.
Linken-Antrag zur Schwangerenkonfliktberatung fällt durch
Foto: Michael Kappeler (dpa) | Deutlicher kann man das eigene Desinteresse an Frauen in Schwangerschaftskonflikten gar nicht zum Ausdruck bringen, als die Linke dies mit ihrem Antrag tut.

Auch in der Pandemie hält der Gesetzgeber an der Beratungspflicht für Frauen in Schwangerschaftskonflikten (§ 218a StGB) fest. Express-Abtreibungen, wie sie die Linken in ihren Antrag (Bundestagsdrucksache 19/18689) letztlich forderten, erteilten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei den Beratungen im federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch eine Absage.

Ob und wieweit das frühe Aus des Antrags auch als Erfolg von Lebensrechtler gewertet werden kann, die unmittelbar nach dessen Einbringung Alarm geschlagen und – wie im Falle des ehemaligen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, – explizit auf dessen Verfassungswidrigkeit hingewiesen haben, wird und darf das Geheimnis der Abgeordneten bleiben. Dass aber die Grünen im Ausschuss für den Antrag gestimmt haben, gehört nicht nur der Vollständigkeit halber vermerkt, sondern auch dann memoriert, wenn wieder über ein mögliches schwarz-grünes Bündnis nach der nächsten Bundestagswahl spekuliert wird.

Das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung, nicht Beratung

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Jetzt sollte der Antrag der Linken und seine Unterstützung durch die Grünen, vor allem jenen Frauen zu denken geben, die diese Parteien für wählbar halten. Denn deutlicher kann man das eigene Desinteresse an Frauen in Schwangerschaftskonflikten gar nicht zum Ausdruck bringen, als die Linke dies mit ihrem Antrag tut. Wann – wenn nicht inmitten der Pandemie – benötigen Frauen, die sich mit dem Gedanken an eine Abtreibung tragen, Informationen über sämtliche Hilfe, die ihnen Staat und Gesellschaft für den Fall bereitstellen, dass sie sich für ein Leben mit dem Kind entscheiden?

Auch wenn die Qualität der Beratung höchst unterschiedlich und oft – um es höflich zu formulieren – fragwürdig ist, so ist sie ihrem Wesen nach doch auf einen Zugewinn an Information und Wissen angelegt. Das Gegenteil von „Selbstbestimmung“ ist deshalb nicht „Beratung“, die laut Gesetz zudem „ergebnisoffen“ zu führen ist, sondern „Fremdbestimmung“. Und wann könnte diese größer sein, als jetzt, da Frauen oft entweder ganz allein und völlig auf sich gestellt sind, oder aber sich einem, sie bedrängenden Umfeld kaum entziehen können? Dass Linke und Grüne dem keine Rechnung tragen wollen, zeigt, dass sie weniger die Frauen, als vielmehr die Abtreibungsindustrie im Blick haben und als Klientel betrachten.

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Stefan Rehder Alternative für Deutschland FDP Hubert Hüppe SPD Schwangerschaftsabbruch

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