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Kommentar um "5 vor 12": Ein Sieg der Menschlichkeit

Polens Verfassungsgerichtshof kassiert Abtreibung aufgrund von Fehlbildung.
Verfassungsgerichtshof kassiert Abtreibungsgesetz
Foto: Natalie Skrzypczak (dpa) | Das Oberste Gericht in Warschau: Laut der offiziellen Statistik sind diagnostizierte Fehlbildungen bei weitem der häufigste Grund für eine Abtreibung.

Diskriminierung oder – wie Manche heute gerne sagen – „gruppenbezogene Feindseligkeit“ ist ein weites Feld. Denn, wenn nicht alles täuscht, ist der mit zunehmender Unerbittlichkeit geführte „bellum omnium contra ommes“ längst in vollem Gange. In den sogenannten „sozialen“ Medien wird so hemmungs- wie erbarmlos gehetzt: Gegen Flüchtlinge und gegen Polizisten, gegen Corona-Verschwörungstheoretiker und gegen Virologen. Gegen Klimawandel-Leugner und gegen Umweltschützer, gegen SUV-Fahrer und gegen Mountainbiker. Gegen Apple-User und gegen Microsoft-Fans, gegen ... 

Tödliche Diskriminierung

Vieles davon ist toxisch und daher ernst zu nehmen. Doch keine Diskriminierung ist derart tödlich wie die gruppenbezogene Feindseligkeit, die weite Teile moderner Gesellschaften heute Menschen mit Behinderungen entgegenbringen. Und so wundert es kaum, dass das gestern ergangene Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs, das vorgeburtliche Kindstötungen wegen der Diagnose einer schwerwiegenden Fehlbildung ungeborener Kinder für verfassungswidrig erklärte, vielerorts auf Kritik stößt.

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In einer von Fitness- und Schönheitswahn geprägten Welt, in der immer mehr Menschen mittels Botox und Photoshop faltenlose Avatare ihrer selbst kreieren und auf Instagram zur Bewunderung ausstellen, ist vielerorts längst aus dem Blick geraten, dass auch dem Imperfekten Würde zukommt, die wenn schon nicht bedingungslose Annahme, so doch wenigstens Achtung und Respekt verlangt.

Das ist auch im katholisch geprägten Polen nicht gänzlich anders. Laut der offiziellen Statistik sind diagnostizierte Fehlbildungen bei weitem der häufigste Grund für eine Abtreibung. 2019 wurden 1.074 der rund 1.110 gemeldeten Abtreibungen so begründet. Meist handelt es sich dabei um das Down-Syndrom (Trisomie 21), einer Chromosomen-Anomalie, deren Träger als besonders liebesfähig gelten.

Triumph der Humanität

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In Wirklichkeit ist das Urteil also ein Sieg der Menschlichkeit. Ein Triumph der Humanität über die Inhumanität, welche – oft gedankenlos und unreflektiert – Kinder als Produkte betrachtet, die den eigenen Wünschen zu entsprechen hätten, denn als Aufgabe, der Eltern nur dort gerecht werden, wo sich ihr mit Haut und Haaren verschreiben.

Dass das Urteil ausgerechnet an dem Tag verkündet wurde, an dem die katholische Kirche auf der ganzen Welt das Fest des heiligen Papstes Johannes Pauls II. feierte, ist mutmaßlich kein Zufall. Und so wird der Jahrhundert-Papst, dessen Sterben der Welt in eindrucksvoller Weise in Erinnerung rief, dass der Mensch seiner Würde auch in Krankheit und Leid nicht verlustig geht, das höchstrichterliche Urteil vermutlich mit Zustimmung und Freude zur Kenntnis genommen haben.

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