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Kommentar um "5 vor 12": Das Kreuz mit den Grünen

In Sachen Lebensrecht und Bioethik hält das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen unannehmbare Zumutungen für Christen bereit.
Robert Habeck hält beim digitalen Bundesparteitag der Grünen auf dem Podium seine politische Rede.
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, hält beim digitalen Bundesparteitag der Grünen auf dem Podium seine politische Rede.

Christen, die den Schutz menschlichen Lebens für ein wahlentscheidendes Thema halten, werden in Zukunft wohl kein Kreuz mehr bei Bündnis90/Die Grünen machen. Zu groß sind die diesbezüglichen Zumutungen, die das neue Grundsatzprogramm bereithält, welches die Ökopartei auf ihrem digitalen Bundesparteitag am Wochenende in Berlin beschloss.

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Abtreibung als Teil einer „guten öffentlichen Gesundheitsvorsorge“

Ihre alte Forderung nach Streichung vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 218ff) reicht Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr aus. Nun sollen „selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche auch noch „Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung“ sein. Eindeutig Stellung beziehen die Grünen auch in der von interessierter Seite geschürten Debatte über den Rückgang von Ärzten, die bereit sind, vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen. Neben dem kostenfreien Zugang zu Kontrazeptiva wollen die Bündnisgrünen nun auch „ärztlich vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche“ sicherstellen. Wie die Partei, die die „Selbstbestimmung“ in ihrem neuen Grundsatzprogramm, zu einem ihrer zentralen „Werte“ erklärt, dies mit dem Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen in Einklang zu bringen gedeckt, dürfte noch spannend werden.

Reproduktionsmedizinischer Offenbarungseid

Im Bereich der Reproduktionsmedizin wollen die Bündnisgrünen, dass „Frauen frei von patriarchaler Bevormundung und ökonomischem Druck entscheiden können, ob und welche Möglichkeiten sie in Anspruch nehmen.“ Das kann nicht anders verstanden werden, als dass die in Deutschland geltenden gesetzlichen Verbote der Eizellspende und der Leihmutterschaft sowie der nur in Ausnahmefällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die Grünen – anders als bisher – keine Unterstützung mehr finden. Da wirkt die Beibehaltung von Forderungen nach einem Verbot von Keimbahnmanipulationen und des Klonens geradezu anachronistisch.

Selbstbestimmtes Sterben

In ihrem neuen Grundsatzprogramm machen sich die Bündnisgrünen erstmals auch für ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ stark. Am Wochenende sprachen sich 648 von 708 Delegierten auf Vorschlag des Bundesvorstands für die Aufnahme eines entsprechenden Passus aus. Dieser lautet nun: „Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein.“ Wie die Partei dieses Recht gesetzlich auszugestalten denkt, dürfte ebenfalls interessant werden.

Fazit: Mit ihrem neuen Grundsatzprogramm dürften die Bündnisgrünen für viele praktizierende Christen faktisch unwählbar geworden sein. Ihre biopolitische Agenda unterscheidet sie – soweit sie den Menschen betrifft – praktisch nicht mehr von der der Freien Demokraten, die allein auf dem Gebiet der Keimbahnmanipulation noch erkennbar liberaler unterwegs ist, als der grüne Konkurrent.

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Themen & Autoren
Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht Bündnis 90/ Die Grünen Christen Lebensrechtsbewegung

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