Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Warschau

Kommentar um „5 vor 12“: Das ideologische Parlament

Erzbischof Gadecki liest dem Europäischen Parlament die Leviten. Warum das völlig in Ordnung geht. 
Erzbischof Gadecki liest dem Europäischen Parlament die Leviten
Foto: Andrzej Grygiel (PAP) | Erzbischof Stanislaw Gadecki beklagt: "Wir haben die gesetzliche Erlaubnis zur Selektion aufgrund des Gesundheitszustandes des noch ungeborenen Kindes, was eine direkte Diskriminierung darstellt.“

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit.“ Beim Universum sei er sich allerdings „noch nicht ganz sicher“, bekannte einst der Physiker Albert Einstein. Da es jedoch nahezu unvorstellbar ist, dass das Europäische Parlament ausgerechnet vom Vorsitzenden der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, darüber belehrt werden muss, was Artikel 2 und 3 der EU-Charta besagen, wird man dem einstein'schen Duo wohl oder übel ein Drittes hinzufügen müssen: Die Unverschämtheit von EU-Politikern. Denn nicht anderes ist die mehrheitlich erfolgte „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2002 zu der De-facto-Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in Polen“.

Es gibt kein Recht auf Abtreibung – nirgends

Lesen Sie auch:

Ganz abgesehen davon, dass die Abtreibungsgesetzgebung in die alleinige Zuständigkeit des jeweiligen Mitgliedsstaates der Europäischen Union fällt, weshalb jede diesbezügliche „Belehrung“ aus Straßburg respektive Brüssel, ein echtes „No-Go“ ist, hat Gadecki völlig Recht: Weder „ethisch“ noch „völkerrechtlich“ gibt es so etwas wie ein „Recht auf Abtreibung“.

Da können noch so viele von der Abtreibungslobby aufrichtig faszinierte oder auch billig gekaufte Frauen auf Internetportalen wie „shout your abortion“ die Öffentlichkeit davon unterrichten, wie beglückend sie die vorgeburtliche Tötung ihres Kindes im Mutterleib durch einen gedungenen Mediziner empfunden haben – an einem ändert das überhaupt nichts.

Frauen sind bei aller Wertschätzung, die ihnen gebührt, und an der es Männer zweifellos nicht selten in geradezu sträflicher Weise fehlen lassen, eben doch keine Natur, Normen und Werten derart enthobenen Geschöpfe, dass ihnen die nachträgliche Korrektur einer misslungen oder gar nicht erfolgten Geburtenregelung anheimstehe.

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit

Man mag die Legitimation des polnischen Verfassungsgerichtshofs in Zweifel ziehen – dafür gibt es zumindest gute Gründe. Man kann argumentieren, dass nicht jede Mutter die Kraft aufbringen kann, ein Kind auszutragen, das womöglich dem Tode geweiht sei. Man kann argumentieren, dass man Heroismus nicht verordnen könne. Was man nicht kann, ist zu behaupten, Abtreibung sei ein Frauenrecht. Genauso gut könnte man behaupten, es gebe ein Männerrecht auf Tötung pflegebedürftiger Eltern, sobald diese beginnen, das in Aussicht gestellte Erbe anzukratzen.

Das bedeutet nicht, die Augen vor der Tragik zu verschließen, die derartige Szenarien hier und da tatsächlich zeitigen mögen. Es bedeutet nur, Menschenrechte und Demokratie auch dann wertzuschätzen und zu verteidigen, wenn ihre Konsequenzen, dem einzelnen einmal nicht in die Hände spielen. Freiheit (die bereits vor dem Geschlechtsverkehr einsetzt), Gleichheit, Brüderlichkeit (neudeutsch: Geschwisterlichkeit, warum nicht?), die das heutige Europa begründet haben, gelten entweder immer oder sie gelten gar nicht. Wenn sie gelten, können sie ungeborene Menschen nicht ausschließen. Wer das dennoch tut, ist ein Ideologe, der jene Prinzipien verrät, die er nur vorgibt, zu besitzen.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder

Kirche

Über den Teufel wird in Kirchenkreisen nur ungern gesprochen. Doch wo der christliche Glaube schwindet, wächst das Grauen.
13.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig