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Kommentar: Tod auf Rädern

Von Stefan Rehder

Lange schien es eine „conditio sine qua non“ zu sein: Um dem „Tod auf Rädern“ zu begegnen, musste man selbst unterwegs sein. Denn als solcher wurden bislang jene Auto- und Motorradfahrer bezeichnet, die sich und andere durch unverantwortliches Fahrverhalten in tödliche Gefahr bringen. Die Strafen, die solche Verkehrssünder auch dann erwarten, wenn gar kein Schaden entsteht, sind überall die gleichen und reichen von saftigen Geldstrafen bis zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Und obwohl die rücksichtslosen Raser Schaden für Leib und Leben „bloß“ in Kauf nehmen, findet niemand, das Strafmaß sei unverhältnismäßig hoch.

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