Staaten, die Eizell- und Samenspenden verbieten, verstoßen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) festgestellt. Mit ihrer Entscheidung hoben die 17 Richter der Großen Kammer ein anders lautendes Urteil auf, das eine sieben Richter zählende Kammer des EGMR im April 2010 verhängt und gegen das Österreich Widerspruch eingelegt hatte. Geklagt hatten zwei österreichische Ehepaare, die ohne die in Österreich verbotenen Gametenspenden keine Aussicht auf eine erfolgreiche künstliche Befruchtung haben und sich durch das Verbot in ihrem Recht „auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ unzulässig beeinträchtigt sahen.
Kommentar: Richter stärken Kindswohl
Von Stefan Rehder