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Kommentar: „Rechtswidrig, aber straffrei“

Von Stefan Rehder

Die Chancen, dass sich im Deutschen Bundestag tatsächlich eine interfraktionelle Mehrheit für ein gesetzliches Verbot der Suizidhilfe organisieren lässt, sind hoch. Denn seit die FDP nicht mehr im Parlament vertreten ist, ist die Zahl derer, die „Freiheit“ auch schon einmal mit dem „Recht des Stärkeren“ verwechseln, zurückgegangen. Und doch sollte man sich nichts vormachen: Die Masse derjenigen, die bioethische Fragen nicht danach zu entscheiden pflegt, was der Sache nach geboten ist und dem Allgemeinwohl dient, sondern danach, welche Optionen sich schaffen oder zumindest offen halten lassen, ist auch jetzt noch groß genug.

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