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Kommentar: Leben und sterben lassen

In Österreich steht das bisher geltende Verbot der "Tötung auf Verlangen" wie der "Mitwirkung am Selbstmord" auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof befasst sich bis 27. Juni mit Beschwerden gegen die geltende Rechtslage.
Justitia
Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa) | Einen großen gesellschaftlichen Diskurs über die Würde des menschlichen Lebens am Beginn wie am Ende wird es in Österreich wohl nicht geben.

Die Gefahr naht auf leisen Sohlen. In Österreich gibt es derzeit keinen nennenswerten öffentlichen Diskurs über die Beihilfe zum Suizid. Auch im Regierungsprogramm findet sich nichts dazu. Und doch steht das bisher geltende Verbot der „Tötung auf Verlangen“ wie der „Mitwirkung am Selbstmord“ auf dem Prüfstand: Der Verfassungsgerichtshof befasst sich bis 27. Juni mit Beschwerden gegen die geltende Rechtslage, die von der „Österreichischen Gesellschaft für humanes Lebensende“ betrieben werden. Dem Beirat dieser Gesellschaft gehören etwa der Wiener Abtreibungsarzt Christian Fiala und der Gründer des Schweizer Sterbehilfe-Anbieters „Dignitas“, Ludwig A. Minelli, an.

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