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Kommentar: Kurz muss Flagge zeigen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof behandelt derzeit vier Klagen gegen das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord und der Tötung auf Verlangen. Was fehlt, ist eine unzweideutige Positionierung der Regierung.
Coronavirus - Österreich
Foto: Hans Punz (APA) | Sicher, es ist ungerecht, bei diesem Thema ausgerechnet die ÖVP zu mahnen. Aber sie (nicht SPÖ oder Neos) stellt nun einmal den Kanzler.

Während Corona und die Kontroverse um die Sinnhaftigkeit der Corona-Maßnahmen alle Debatten dominiert, bahnt sich in Österreich eine Weichenstellung an, die gesellschaftlich, politisch und rechtlich von noch größerer Tragweite ist: Der Verfassungsgerichtshof behandelt derzeit vier Klagen gegen das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB) und der Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB). Alle Argumente der Gegner wie der Befürworter der geltenden Rechtslage liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist eine unzweideutige Positionierung der Bundesregierung.

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