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Kommentar: Karlsruher Linien

Von Jürgen Liminski

Man muss sich schon fragen, ob Andrea Nahles, Volker Beck, Claudia Roth, Steinmeier und Co beim Betreuungsgeld außer Polemik auch Sachargumente kennen. Ihre Drohung, mit einer Klage gegen das Betreuungsgeld vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, offenbart jedenfalls, dass sie keine Ahnung haben. Denn das Betreuungsgeld ist ja gerade aufgrund eines Urteils des höchsten deutschen Gerichts als Idee in der Politik entstanden. Das sogenannte Kinderbetreuungsurteil aus dem Jahr 1998, veröffentlicht am 19. Januar 1999, ist eindeutig. Ein Kernsatz lautet, es sei „die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“.

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