Wer von Befürwortern einer begrenzten Zulassung der PID in den vergangenen Monaten wissen wollte, woher sie die stramme Zuversicht nähmen, die PID begrenzen zu können, wo doch die USA, Großbritannien und Spanien das Gegenteil bewiesen, dem wurde meist ein ärgerliches „Frankreich“ entgegengeschleudert. Frankreich zeige, dass in Deutschland keiner Angst vor Designerbabys und „Rettungskindern“ haben müsse. In der Tat ist in Frankreich die PID nach künstlicher Befruchtung nur erlaubt, um zu verhindern, dass Kinder eine schwere Krankheit der Eltern erben. Und auch nur dann, wenn mindestens ein Elternteil die entsprechende genetische Disposition tatsächlich besitzt, das Paar zwei Jahre zusammenlebt und ein entsprechender Antrag von einer ...
Kommentar: „Hoffnung“ auf ein PID-Verbot
Von Stefan Rehder