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Kommentar: Heilsame Therapie

Aus dem skandalösen Urteil, mit dem Karlsruhe das vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung wieder kassierte, folgt keineswegs, dass dieser verpflichtet wäre, nun eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids zu erarbeiten.
Urteil zu Suizidbeihilfe
Foto: Daniel Karmann (dpa) | Gesetzgeber und Ärzte dürfen die Hände nicht in den Schoß legen und zusehen, wie sich das Autonomieverständnis der Karlsruher Richter von selbst falsifiziert.

Es gibt nur eines, das für eine Gesellschaft schlimmer ist, als auf ein gesetzliches Verbot des Suizids verzichten zu sollen: Zu meinen, ihn regeln zu müssen. Das schließt ein "legislatives Schutzkonzept", wie es Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorschwebt, nicht aus. Wohl aber begrenzt es dessen Reichweite. Wo immer menschliche Zuwendung intensiviert, seelischer Schmerz, körperliches Leid und finanzielle Not gelindert werden, leisten Staat und Gesellschaft zugleich wertvolle Suizidprävention. Wo all das kleingeschrieben würde, wird Suizidalität befördert.

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