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Kommentar: Falsche Ideen zur Rückführung

Von Stephan Baier
Stephan Baier.
Foto: DT | Stephan Baier.

Vor einigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung einer Familie mit hochschwangerer Mutter von Österreich nach Kroatien gestoppt. Auch andere Einzelfälle – etwa der eines afghanischen Dialysepatienten – können so verlaufen. Das löst aber nicht die Grundfrage, denn Wien möchte jetzt mehrere tausend Flüchtlinge nach Ungarn beziehungsweise Kroatien rückführen. Österreich beruft sich auf die „Dublin“-Regeln, wonach in der EU das Erstankunftsland für den Asylantrag eines Flüchtlings zuständig ist. Da Abschiebungen nach Griechenland wegen der dortigen Zustände juristisch und faktisch unmöglich scheinen, sind Ungarn und Kroatien die ersten EU-Mitglieder auf der sogenannten Balkanroute.

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