Mit dem christlichen Menschenbild ist es wie mit dem Schwangersein. Eine Frau ist schwanger oder nicht. Ein „bisschen schwanger sein“ gibt es nicht. Genauso verhält es sich mit der Vereinbarkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) mit dem christlichen Menschenbild. Entweder ist der Gentest in der Petrischale zum Zweck der Selektion embryonaler Menschen mit dem christlichen Menschenbild vereinbar oder er ist es nicht. Ist er es, dann ist – weil das christliche Bild vom Menschen auch das des Grundgesetzes ist – jede rechtliche Begrenzung überflüssig. Ist sie es nicht, gibt es keinen Zweck, der dieses Mittel heiligt.
Kommentar: Ethik ist kein Wunschkonzert
Von Stefan Rehder