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Kommentar: Entlasst die Richterin!

Das inzwischen von einem Berufungsgericht kassierte Urteil einer Betreuungsrichterin des britischen "Court of Protection" ist an Brutalität und Perversität kaum zu überbieten. Von Stefan Rehder
Zwangsabtreibung in Großbritannien
Foto: Peter Endig (dpa-Zentralbild) | Das einstige Empire muss die Richterin Lieven aus dem Staatsdienst entlassen oder die Welt über sein neu gewonnenes Selbstverständnis aufklären.

Das  inzwischen von einem Berufungsgericht kassierte Urteil einer Betreuungsrichterin  des britischen „Court of Protection“ ist an Brutalität und Perversität kaum zu überbieten. Da ordnete die als Abtreibungsbefürworterin bekannte Richterin Nathalie Lievendie vorgeburtliche Tötung eines 22 Wochen alten Kindes an. Gegen den Willen seiner katholischen Mutter. Dass diese wegen einer Entwicklungsstörung – Ärzte attestieren der Mitzwanzigerin die geistige Reife eines Grundschulkindes – nach Ansicht der Richterin nicht in der Lage sein wird, für das Kind zu sorgen, wird man noch akzeptieren können. Aber dass Lieven sich anmaßt, der Mutter der Schwangeren, einer ehemaligen Hebamme, abzusprechen, außer für ihre Tochter auch für ein Enkelkind sorgen zu können, macht einfach sprachlos.

"Ein Staat aber, der die Tötung
eines unschuldigen Kindes anordnet,
kann dies nicht und erklärt sich
zum Herrn über das Leben seiner Bürger"

Gleiches gilt für die Behauptung der Richterin, eine Abtreibung sei für die geistig behinderte Frau „weniger traumatisch“ als die Freigabe ihres Kindes zur Adoption. Woher weiß Lieven, welches Drama die erzwungene Tötung eines Kindes in der Seele einer Frau anrichtet, die dieses seit 22 Wochen unter ihrem Herzen trägt, und auf das sie sich offenbar wie Bolle freut. Noch schlimmer als der nahezu teuflische Hochmut, den solche „Gewissheit“ offenbart, ist aber, dass weder die Ärzte noch die Richterin das ungeborene Kind als Mensch mit Rechten betrachten.

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Es ist eine Sache, wenn sich ein Staat nicht verpflichtet sieht, das Lebensrecht eines Kindes mit allen Mitteln auch gegen den erklärten Willen der Mutter zu verteidigen. Wo er dies wollte, müsste er in letzter Konsequenz abtreibungswillige Frauen bis zur Geburt inhaftieren und ihre Kinder anschließend in Pflegefamilien unterbringen. Wer davor aus nachvollziehbaren Gründen zurückschreckt, vermag dennoch in ungeborenen Kindern Menschen mit Würde und Rechten zu erblicken. Ein Staat aber, der die Tötung eines unschuldigen Kindes anordnet, kann dies nicht und erklärt sich zum Herrn über das Leben seiner Bürger. Das einstige Empire muss Lieven aus dem Staatsdienst entlassen oder die Welt über sein neu gewonnenes Selbstverständnis aufklären.

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