In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, unter welchen Bedingungen sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen. Dafür muss sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) möglichst konkret sein. Nur zu sagen, es seien „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht, reicht nicht aus: Bindend seien Festlegungen nur, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt und Behandlungssituationen klar beschrieben werden.
Kommentar: Eine mögliche Notbremse
Von Anna Sophia Hofmeister