Unter Juristen gilt das Strafrecht für gewöhnlich als das „schärfste Schwert“. Daher warnen Rechtsgelehrte den Gesetzgeber ebenso regelmäßig wie gerne davor, es nur als „ultima ratio“ einzusetzen. Als „fortschrittlich“ gilt unter Juristen denn auch nicht selten derjenige, der das Strafrecht in der Waffenkammer des demokratisch verfassten Staates belässt und seine Ziele anders zu erreichen versteht.