Man muss kein Katholik sein, um die in Deutschland geltende Abtreibungsregelung für skandalös zu halten. Es reicht, die Verfassung für nicht völlig belanglos zu erachten, um einzusehen, dass die hier praktizierte Fristenregelung im offenen Widerspruch zu den ersten drei Artikeln des Grundgesetzes steht. Wer dies unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht anders zu sehen können glaubt, legt dessen widersprüchliches Urteil ziemlich einseitig aus und unterschlägt zudem, dass die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber die Überprüfung seines „Schutzkonzeptes“ zur Auflage machten; einer Pflicht, der dieser bis heute nicht nachgekommen ist.
Kommentar: Abtreibung und die AfD
Von Stefan Rehder