In modernen Verfassungsstaaten werden Recht und Moral verschiedenen Sphären zugerechnet. Weil das so ist, werden in ihnen Ehebrecher zum Beispiel nicht gesteinigt und Dieben nicht die Hand abgehackt; verpflichtet auch Eigentum rechtlich zu nichts. Wer etwa mit dem Mietzins nicht zufrieden ist, den er mit einer Immobilie erzielen könnte, kann diese leer stehen lassen und den „Verlust“ steuerlich gelten machen, obwohl er genau genommen nur mit der Höhe des erzielbaren Gewinns nicht einverstanden war. Er kann sie aber auch an einen Bordellbetreiber oder Abtreibungsarzt vermieten. Gier ist – ebenso wie Anstand – eben keine rechtliche, sondern eine moralische Kategorie.
Kommentar: Abtreibung, CSU, Recht, Moral ...
Von Stefan Rehder