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Koalitionsvertrag: Ampel will § 219a streichen

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll fallen, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Kostenfreie Abtreibungen seien Teil einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“.
Vorstellung Koalitionsvertrag
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag in der kommenden Legislaturperiode eine Reihe von Maßnahmen rund um den Themenkomplex Abtreibung und Lebensschutz ergreifen.

Die in Deutschland künftig regierende Ampel-Koalition plant, das in § 219a des Strafgesetzbuchs geregelte Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. In dem am Nachmittag vorgestellten Koalitionsvertrag, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es wörtlich: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Abtreibung als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung

SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag in der kommenden Legislaturperiode eine Reihe weiterer Maßnahmen rund um den Themenkomplex Abtreibung und Lebensschutz ergreifen. So steht in dem 177 Seiten umfassenden Dokument, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden sollen. Die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ gehöre zu einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“.

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Die Ampel-Parteien verpflichten sich im Koalitionsvertrag, der den Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ trägt, auch dazu, das „Selbstbestimmungsrecht von Frauen“ zu stärken. „Wir stellen Versorgungssicherheit her“, heißt es wörtlich. „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern“ wolle man „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ entgegensetzen. Dazu gehöre beispielsweise eine „flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen“. Schwangerschaftskonfliktberatung soll auch künftig online möglich sein.

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung geplant

Im Koalitionsvertrag steht auch, dass eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden soll, „die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird“.

Darüber hinaus planen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag, „ungewollt Kinderlose“ besser zu unterstützen. Zu diesem Zweck soll künstliche Befruchtung „diskriminierungsfrei“ förderfähig sein, auch bei „heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität“.  Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen wolle man überprüfen. Der Bund werde 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung übernehmen. Geplant sei, schließlich zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Auch die Kosten der Präimplantationsdiagnostik sollen übernommen werden. Zudem seien Embryonenspenden im Vorkernstadium legal.  DT/mlu

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Meldung Abtreibungsgegner FDP Lebensschutz Leihmutterschaft SPD

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