Bonn (DT/KNA) Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben in Abstimmung mit dem Vatikan die Konsequenzen eines Kirchenaustritts neu geregelt. Der Vatikan billigte eine kirchliche Rechtsvorschrift, wonach der vor einer staatlichen Behörde erklärte Austritt weiterhin zum Verlust der Mitgliedsrechte in der Kirche führt. Der Zugang zu Beichte und Eucharistie ist somit den Ausgetretenen wie bisher verwehrt. Sie dürfen auch nicht Taufpate werden oder kirchliche Ämter übernehmen. Eine automatische Exkommunikation erfolgt jedoch nicht mehr.
Kirchenaustritt neu geregelt
Deutsche Bischöfe und Vatikan verständigen sich auf kirchliche Rechtsvorschrift – Ab Montag ist sie gültig