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Kirche gegen „Kirche“

In der Schweiz erhebt eine staatliche „Landeskirche“ die Kirchensteuer – Das hat Folgen. Von Heinrich Wullhorst
Nationalfeiertag in der Schweiz
Foto: dpa | Die Schweiz verfügt über eine lange republikanische Tradition. Das zeigt sich etwa bei den Feiern zur Erinnerung an den Rütli-Schwur. Ein besonderes Element der Schweizer Demokratie: die Autonomie der einzelnen Kantone. Dies spiegelt sich auch im Verhältnis zwischen Staat und Kirche wider.

Die Diskussion um die Zukunft der Kirchensteuer wird aktuell in Deutschland engagiert geführt. Viel komplizierter als hier ist allerdings die Lage in der Schweiz. „Katholische Kirchensteuerzahler müssen in Zukunft damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden“, heißt es in einer Erklärung des Bistums Chur. Sie nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts. Dort haben die obersten Richter jetzt entschieden, dass es zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene „Landeskirche“ Organisationen unterstützt, deren Handeln nicht mit den Grundsätzen der Glaubenslehre der katholischen Kirche vereinbar ist.

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