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Keine künstliche Befruchtung

Das Verbot künstlicher Befruchtung für homosexuelle Paare ist nach Aussage des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig.

Wie das Gericht in Rom am vergangenen Dienstagabend mitgeteilt hat, steht das Urteil zwar noch aus. Die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung. Anlass der Beratungen sind Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone. Darin hieß es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Demgegenüber erachtet das Verfassungsgericht selber die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte beziehen, heißt es in der Mitteilung des Obersten Gerichts.

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