Straßburg (DT/om) Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg sind die europäischen Staaten auf der Grundlage der europäischen Menschenrechtskonvention nicht zur Zulassung der Ehe für homosexuelle Paare verpflichtet. Das hat das Gericht in seiner Entscheidung vom Donnerstag bekannt gegeben. Damit wiesen die Straßburger Richter die Klage eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Österreich zurück. Die 48 und 50 Jahre alten Männer hatten gegen die Gesetzgebung der Republik Österreich geklagt.