Düsseldorf (pd) Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. haben keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom heutigen Tag entschieden.