Niemand konnte erwarten, dass die Redner, die in der Feierstunde zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch dieser Woche das Wort ergriffen, einzelne Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts noch einmal Revue passieren lassen würden. Erst recht nicht jene heiß umstrittenen, die der „Schlussstein im Kuppelbau unserer Verfassungsarchitektur“ (Bundespräsident Christian Wulff) im Laufe der Jahre zum Lebensschutz erlassen hatte. Denn kaum etwas ist der Champagnerlaune, die in solchen Stunden regiert, so abträglich wie die Frage nach der Zulässigkeit vorgeburtliche Kindstötungen oder des Abschusses von Verkehrsflugzeugen, die von Terroristen gekapert und zur Waffe umfunktioniert werden.
Karlsruher Staatstheater
Die Politik lobt das Bundesverfassungsgericht. Das ist richtig. Falsch ist nur die Begründung. Von Stefan Rehder