Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht lässt die „Vätermonate“ beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig. Die Sozialrichter hielten die Regelung für verfassungswidrig, weil sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.