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Karlsruhe kippt Wahlrecht

Neuregelung bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 – Bundestagspräsident Norbert Lammert übt Kritik an der Koalition
Foto: dpa | Das deutsche Wahlrecht ist in großen Teilen verfassungswidrig. Bundestagspräsident Norbert Lammert mahnt bei der Korrektur eine einvernehmliche Lösung an.

Karlsruhe/Berlin (DT/dpa) Das erst vor wenigen Monaten reformierte Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Spätestens bis zur nächsten Bundestagswahl im kommenden Jahr muss der Gesetzgeber ein neues Wahlrecht schaffen.

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