Karlsruhe (DT/dpa) Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die zahlreichen beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin teilweise nur mit Einschränkungen oder Auflagen angewandt werden. Das Urteil fiel nicht einstimmig, drei der acht Richter schlossen sich in wichtigen Punkten der Mehrheitsmeinung nicht an (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09). Die umfangreiche Prüfung der Bestimmungen habe im Ergebnis zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht geführt, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof.