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Karlsruhe greift zu kurz

In einem hat Peter Gauweiler, einer der Kämpfer wider den EU-Reformvertrag, natürlich recht: Die Deutschen sind mit dem Grundgesetz gut gefahren. Ob das Bewährte jedoch alleine ausreicht, die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu meistern, ist eine politische, keine juristische Frage. Bei der Prüfung des Lissaboner EU-Vertrags vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann es nicht darum gehen, was politisch gewollt ist, erst recht nicht um die viel bespöttelte literarische Qualität des Vertrags, sondern nur um die Frage, ob der neue EU-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar, also juristisch aus deutscher Sicht zulässig ist.

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