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Karlsruhe bestätigt Kirche

Bischöfe begrüßen Urteil des Verfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht: Entscheidung gibt Rechtssicherheit
Foto: dpa | Deutschlands Oberstes Gericht hält kirchliches Arbeitsrecht für verfassungskonform.

Karlsruhe/Bonn/Regensburg (DT/KNA) Die katholischen deutschen Bischöfe begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Sie fühlten sich durch den Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche „in ihrer Rechtsauffassung bestärkt“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, am Donnerstag in Bonn. Im Ergebnis stelle der Beschluss eine Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht dar. Ähnlich äußerte sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit“, erklärte der Erzbischof in Köln.

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