MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Karlsruhe: Berechnung des Elterngelds korrekt

Karlsruhe (DT/dpa) Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes verstoßen nicht gegen das Grundgesetz – auch wenn Eltern wegen der Betreuung eines vorangegangenen Kindes weniger Geld erhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Die Berechnung nach dem Einkommen in den letzten zwölf Monaten, das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Einkommens, verletze weder die Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch den Schutz von Ehe und Familie (Az. 1 BvR 2712/09). Eine Mutter von vier Kindern hatte gegen eine Minderung der Leistungen geklagt.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben