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Kanada und Schweden: Sterben lassen statt Töten

Stockholm/Ottawa (reh) In Schweden können Patienten die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen verlangen. Das beschied die Stockholmer Gesundheitsbehörde. Voraussetzung sei, dass der Patient die Folgen der Entscheidung verstehe. Dem Entscheid war eine Anfrage der Ärztevereinigung vorausgegangen. Die wollte wissen, ob Ärzte dem schriftlich geäußerten Wunsch einer Frau nach Einstellung der maschinellen Beatmung entsprechen dürfen. Die 32-Jährige sei seit ihrem 6. Lebensjahr vom Hals ab gelähmt und werde nur durch Beatmung am Leben gehalten. Unterdessen hat das kanadische Parlament der Legalisierung der Tötung auf Verlangen einen Riegel vorgeschoben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf lehnte es vergangene Woche mit 228 zu 59 Stimmen ab.

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