Berlin/Kopenhagen/Wien (DT/dpa) Als Konsequenz aus den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte – etwa Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung – zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, hat er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein – egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.
Kabinett erleichtert Ausweisung
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