Berlin/München (DT/dpa) Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, ob beim neuen Unterhaltsrecht nachgebessert werden muss. Ein Sprecher sagte am Montag, es stelle sich die Frage, ob in einzelnen Punkten der Reform unbeabsichtigte Effekte auftreten. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei aber von der Grundausrichtung des neuen Unterhaltsrechts überzeugt. Die Dauer der Prüfung blieb offen. Zuvor hatte Bayerns Justizministerin Merk (CSU) Korrekturen gefordert. Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Unterhalt Alleinerziehender zeige, dass man die Belange der Kinder „als entscheidenden Maßstab“ aus den Augen verliere.