MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Italien: Entschädigung an homosexuelle Paare

Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien verurteilt, weil das Land bis zum Jahr 2016 gleichgeschlechtlichen Paaren Schutz und Anerkennung ihrer Partnerschaften verweigert habe. Der Gerichtshof gab nun den Klagen von sechs Paaren statt. Sie hatten ihre gleichgeschlechtlichen Partnerschaften jeweils im Ausland eintragen lassen, waren dann aber in Italien mit einer Anerkennung gescheitert. Sie sprachen den Klägern Entschädigungszahlungen von jeweils 5 000 Euro zu. Die Entscheidung fiel mit fünf zu zwei Richterstimmen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich