Münster (DT/KNA) Ein in Wuppertal lebender Imam ist mit seiner Einbürgerungsklage auch in zweiter Instanz gescheitert. Eine Einbürgerung des seit 1989 in Deutschland lebenden Mannes sei „ausgeschlossen“, da es Anhaltspunkte gebe, „dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe“, erklärte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster. Das OVG ließ keine Revision zu.