Sechs Monate sind zwar nur ein verhältnismäßiger kurzer Zeitraum für die Umsetzung einer Reform, doch als am 8. Dezember die neue Verfahrensordnung für Ehenichtigkeitsprozesse in Kraft trat, lag Eile als Zielvorgabe nahe. Unmissverständlich hatte der Papst seine Absicht geäußert, mit kürzeren Wartezeiten und rascheren Entscheidungen allen Geschiedenen entgegenzukommen, die ein Ehenichtigkeitsverfahren in Betracht ziehen. Dass Papst Franziskus die Reform vor der Weltbischofssynode im Oktober traf, ohne seine Mitbrüder noch einmal zu konsultieren, unterstrich, wie sehr ihm an einer zügigen Änderung der Verfahrensordnung lag. Nicht alle düsteren Prognosen sind seitdem wahr geworden.
Im Blickpunkt: Reformfaktoren Glaube und Amt
Von Regina Einig