Das Erzbistum Bamberg hat ein Problem: Der allseits beliebte ehemalige Personalchef steht unter Verdacht, Minderjährige missbraucht zu haben und kann sich an nichts mehr erinnern. Rein juristisch betrachtet hat die Erzdiözese nach dem jetzigen Ermittlungsstand wohl nichts Gravierendes zu befürchten. Die Aussagen des Staatsanwaltes legen nahe, dass der Fall Münkemer unter dem Mantel der Verjährungsfrist begraben wird. Anders als die unter der Last der Sammelklagen stöhnenden Bistümer in Nordamerika sieht sich das Erzbistum Bamberg auch nicht mit horrenden Schadensersatzforderungen von Opfern konfrontiert. Die Anwälte des Bistums können aufatmen. Doch löst ein glimpflicher juristischer Ausgang des Falls Münkemer eigentlich das Problem?