Das Unrechtsbewusstsein mit Blick auf die Tötung von Menschen ist bereits erodiert. Die juristischen und öffentlichen Debatten um die Neuregelung der Hilfe zur Selbsttötung haben dazu geführt, dass eine Tötung aus Mitleid bei manchen mehr Bewunderung als Entsetzen auslöst. Da argumentiert ein Anwalt: „Ich kann doch nicht sehenden Auges jemanden verurteilen, wenn ich weiß, dass es das Gesetz in einigen Monaten nicht mehr gibt.“ Eine Zeitung nennt es ein „pikantes Detail“, dass das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, „wonach Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist“, auf diesen Fall noch keine Auswirkung hat.
Wien
Guten Gewissens getötet
Die Debatte um Sterbehilfe beschädigt das Rechtsbewusstsein. Ein Kommentar.