Die Abtreibungspille „Mifegyne“, vormals RU 486, darf spätestens ab 1. Juli 2008 nur noch mit veränderten Produktinformationen vertrieben werden. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an den Pharmavertrieb Contragest hervor, das der „Tagespost“ vorliegt. Zusammen mit dem Schreiben versandte das BfArM eine nicht zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung der EU-Kommission – K (007) 3029 – „über das Inverkehrbringen des Humanarzneimittels ,Mifegyne‘, das den Wirkstoff ,Mifepriston‘ enthält“ sowie eine ausführliche Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA).
„Günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis“
Abtreibungspille Mifegyne: Wie die EU-Kommission das Töten verwaltet