MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

GroKo hat Zeit bis Juli 2016

Nach dem Karlsruher Urteil muss der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer neu regeln. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Wer erbt, muss bereits versteuertes Vermögen noch einmal versteuern, außer er erbt eine Firma. Dann gelten Regeln, die das Bundesverfassungsgericht jetzt in Teilen als verfassungswidrig beanstandete.

Die Bundesregierung will trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auch künftig an einer steuerlichen Privilegierung von Firmenerben festhalten, wenn diese Arbeitsplätze erhalten, statt die Firmen zu zerschlagen oder ganz zu veräußern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, die Karlsruher Richter hätten lediglich einzelne Fragen der Abgrenzung beanstandet. Im Grundsatz aber seien die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen anerkannt worden. Dies sei entscheidend. „Die Bundesregierung begrüßt dieses Urteil.“ Die geforderten Neuregelungen würden „so zügig wie möglich“ umgesetzt, so Schäuble weiter.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich