These: Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das erzieherische Leitbild den Eltern. Dies beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in der Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Der Staat hat deshalb die Aufgabe, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Er ist nicht berechtigt, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. Diese These basiert auf dem Wortlaut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (2 BvR 1057/91).
Glosse: These, Antithese, Synthese
Von Bernhard Huber