Wenn die Richter zur gegenteiligen Entscheidung – also im Sinne der Kläger – gekommen wären, wären sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der verhandelten Causa nicht nur selber ruiniert gewesen, sondern auch ein Großteil ihrer weitverzweigten Verwandtschaft. Wer vor Gericht unterliegt, muss die Anwalts- und Gerichtskosten berappen. Gerichtlich verhandelte Gerechtigkeit hat ihren Preis. Aber mag das auch happig sein, so sind es doch einmalige Posten, für die sich vermutlich sogar eine Spendenkasse anzapfen lässt. Was aber wäre mit den Lebenshaltungskosten gewesen, die auf die Kläger zugekommen wären? Man sehe sich nur ihren Lebensstandard an. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Glosse: Schwein gehabt, alles Banane
Von Bernhard Huber