Natürlich ist das Bundesministerium für Frauen nicht die Villa Kunterbunt, und Pippi Langstrumpf ist nicht dessen Hausherrin. Aber man könnte diesen Verdacht hegen, wenn man den Entwurf des Mutterschutzgesetzes liest. Da fühlt man sich an das Pippi-Motto erinnert, sich die Welt so zu machen, wie sie ihr gefällt. Wird dieser Entwurf Gesetz, können wir uns an folgender Definition erfreuen: „Eine Frau im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die schwanger ist oder ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht.“ Da macht sich der Gesetzgeber die Frau, wie sie ihm gefällt. Nur die Mutter hätte vom neuen Mutterschutzgesetz nichts zu befürchten.