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Gesellschaftspolitik über die Hintertreppe

Wie sich Bündnis 90/Die Grünen lächerlich machen – Experten kritisieren Ausgestaltung der Fortpflanzungsmedizin nach dem Gießkannenprinzip. Von Stefan Rehder

Bündnis 90/Die Grünen wollen durch eine Änderung des Sozialgesetzbuches erreichen, dass sich die Gesetzlichen Krankenkassen künftig auch bei lesbischen und unverheirateten Paaren an der Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen. Nach § 27a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs haben in Deutschland bisher nur verheiratete Paare einen Anspruch darauf, dass die Gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten übernehmen, die bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) anfallen. Und dies auch nur dann, wenn das Ehepaar weitere Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel, dass bei der IVF ausschließlich die Ei- und Samenzellen der Ehefrau und des Ehemannes verwandt werden (homologe Insemination).

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