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Gescheiterte Kinderrechte: Ein Sieg für die Freiheit

Das Scheitern des Projekts Kinderrechte ist nur zu begrüßen, meint der Geschäftsführer der Stiftung für Familienwerte. Unter anderem, da ein Konflikt zwischen Eltern und Staat sonst vorprogrammiert gewesen wäre.
Kinderrechte im Grundgesetz
Foto: Boris Roessler (dpa) | Die Ablehnung der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wurde zurecht damit begründet, dass der Staat im Konfliktfall darüber, was denn das Wohl des Kindes sei, als Gegner der Eltern auftreten könnte.

Die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dies teilte nach der abschließenden Verhandlungsrunde der Bundestagsfraktionen die Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) mit. Was für sie eine „tiefe Enttäuschung“ ist, bedeutet für viele engagierte Eltern und Familienverbände einen „Sieg für die Freiheit von staatlichen Eingriffen“, so die Präsidentin der Stiftung für Familienwerte, Christa Leonhard.

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